Qualifizierung im Rahmen der KiBiz-Personalverordnung vom 04. August 2020

(Weiterbildung für Quereinsteiger und Ergänzungskräfte)

Was steckt dahinter?

Mit diesem vom Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW anerkannten Weiterbildungsangebot werden Sie zielgerichtet auf Ihre Herausforderung und Tätigkeit zur anerkannten pädagogischen Fachkraft vorbereitet.

Die Qualifizierungsmaßnahme für bis zu 20 Teilnehmende dauert 9 Monate. Die fachtheoretischen Einheiten umfassen insgesamt 166 Zeitstunden bzw. 221 Unterrichtseinheiten in Form von 21 Präsenztage und 8 digitale Lerneinheiten.

Es gilt eine grundsätzliche Präsenzpflicht für alle Lernzeiten. Die Teilnehmenden können entschuldigt an maximal 3 Tagen der Lernzeiten fehlen. Die Träger sind daher verpflichtet, Ihre Mitarbeitenden für alle Schulungszeiten freizustellen. Fehlzeiten müssen nachgearbeitet werden (Studium der Schulungsunterlagen, Unterrichtsgespräche).

Vor einer Anmeldung empfehlen wir ein Informationsgespräch durch die zuständige Fachberatung.

Folgende Lernfelder werden durch unser Dozententeam vermittelt:

  • Modul 1: Berufliches Selbstverständnis; Beziehungen gestalten und pädagogisch handeln
  • Modul 2: Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag; sozialpädagogische Bildungsarbeit professionell gestalten
  • Modul 3: Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern
  • Modul 4: Erziehungs- und Bildungspartnerschaften sowie Übergänge gestalten und im Team agieren
  • Modul 5: Projektarbeit und Kolloquium 

Mit erfolgreichem Abschluss der Maßnahme erhalten Sie ein aussagekräftiges Zertifikat über Dauer, Inhalt und Umfang der beruflichen Weiterbildung.

Für wen?

„Gemäß Verordnung zu den Grundsätzen über die Qualifikation und den Personalschlüssel (Personalverordnung) vom 4. August 2020 auf Grundlage des § 54 Abs. 2 Nr. 8 des Kinderbildungsgesetz (KiBiz) vom 3. Dezember 2019 können u.a. Personengruppen durch Qualifizierungsmaßnahmen bzw. Fortbildungen im Umfang von 160 Stunden (213 Unterrichtseinheiten) und bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen als sozialpädagogische Fachkräfte bzw. als Personen „auf Fachkraftstunden“ in Kindertageseinrichtungen eingesetzt werden.

Die Qualifizierung richtet sich an Personen, die einer der folgenden Berufsgruppen angehören:

Personen, die die erste Staatsprüfung bzw. einen Masterabschluss für das Lehramt an Grundschulen erfolgreich absolviert haben (§ 2 Abs. 2 Nr. 4)

Personen, die innerhalb der Erzieher*innen-Ausbildung den fachtheoretischen Prüfungsteil vor mehr als vier Jahren abgeschlossen haben, aber kein Berufspraktikum mit fachpraktischer Prüfung abgeleistet haben und somit über keine staatliche Anerkennung verfügen (§ 10 Abs. 3)


Personen mit einer abgeschlossenen logopädischen, motopädischen, physiotherapeutischen, ergotherapeutischen, theaterpädagogischen, kultur-pädagogischen, musikpädagogischen Ausbildung oder die Studiengänge Religionspädagogik oder Bildungswissenschaft absolviert haben (§ 11 Absatz 2)

                                      

Darüber hinaus können folgende Berufsgruppen teilnehmen:

Ergänzungskräfte, die am 15. März 2008 in einer Einrichtung tätig waren (§ 2 Abs. 3 Nr. 2)

Personen, für die eine Ausnahmegenehmigung nach § 8 erteilt wurde (§ 8)


Ergänzungskräfte mit mind. 3 Jahren Berufserfahrung in einer KiTa; Einsatzmöglichkeit übergangsweise, während der Covid-19 Pandemie befristet bis 31.12.2021 (§ 11 Abs. 5)“

Weitere Voraussetzungen und Bedingungen können der  Personalverordnung vom 4. August 2020 (externer Link zum Originaltext) entnommen werden.

Informationen zum Personaleinsatz in der KiTa sowie die Antragsformulare sind beim zuständigen Landesjugendamt: LVR (externer Link) oder LWL (externer Link) erhältlich.

Warum wir?

Unser Dozententeam besteht aus qualifizierten und engagierten Pädagogen mit langjähriger Erfahrung sowohl in der Praxis als auch in der Erwachsenenbildung. Alle Dozenten verfügen über eine umfassende Methodenvielfalt, die sie im Unterricht situationsgerecht einsetzen. Hierbei verfolgen sie nicht ausschließlich klassische Qualifizierungsziele, sondern berücksichtigen immer auch Ihre persönlichen Voraussetzungen und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten

Bis zu 500,00 Euro der Kosten können über den Bildungscheck NRW gefördert werden.

Über unser Kontaktformular vereinbaren wir gern ein individuelles Erstgespräch mit Ihnen.

Erstgespräch zur Qualifizierung im Rahmen der KiBiz-Personalverordnung vom 04. August 20120

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