Inhalt
- 1. Geltungsbereich
- 2. Leistungen und Maßnahmenformen
- 3. Vertragsschluss und Teilnahmevoraussetzungen
- 4. Gebühren, Förderung und Zahlungsverzug
- 5. Widerrufsrecht und Rücktritt vor Maßnahmebeginn
- 6. Kündigung durch Teilnehmende
- 7. Mitwirkungs- und Verhaltenspflichten
- 8. Kündigung durch cultur|A
- 9. Absage oder Änderung von Maßnahmen
- 10. Teilnahmebescheinigungen und Zertifikate
- 11. Haftung
- 12. Unfallversicherung
- 13. Datenschutz
- 14. Urheber- und Nutzungsrechte
- 15. Schlussbestimmungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Vertragsbeziehung zwischen der cultur|A GmbH – Akademie für Bildung und Potentialentwicklung (nachfolgend „cultur|A“) und den Teilnehmenden an Qualifizierungsmaßnahmen, Weiterbildungen, Coachingangeboten, Beratungen oder sonstigen Bildungsmaßnahmen.
Sie gelten für alle Verträge über Bildungsangebote der cultur|A, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Für die Anmietung von Seminar- und Veranstaltungsräumen gelten die gesonderten AGB Raumvermietung der cultur|A.
Werden Maßnahmen im Auftrag eines Unternehmens, einer Behörde oder eines sonstigen Kostenträgers durchgeführt, gilt der jeweilige Auftraggeber als Vertragspartner der cultur|A; die Pflichten der Teilnehmenden nach diesen AGB gelten für die von ihm entsandten Personen entsprechend.
2. Leistungen und Maßnahmenformen
2.1 Inhalt der Maßnahmen
Die Angebote der cultur|A können insbesondere umfassen:
- Fort- und Weiterbildungen
- Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen arbeitsmarktpolitischer Förderung
- Vorbereitung auf externe Prüfungen (z. B. staatliche Abschlussprüfungen)
- Coachingangebote und Beratungen zur beruflichen Orientierung oder Integration
- Präsenzunterricht, Onlineunterricht oder hybride Lernformate
- Projektarbeiten, Praxisphasen, Exkursionen oder betriebliche Erprobungen
- Nutzung digitaler Lernplattformen sowie Lern- und Arbeitsmaterialien
Art, Umfang, Dauer und Ziel der jeweiligen Maßnahme ergeben sich aus der jeweiligen Maßnahmebeschreibung oder dem Teilnahmevertrag.
2.2 Lernorte und technische Voraussetzungen
Maßnahmen können in den Räumen der cultur|A, an externen Lernorten oder digital durchgeführt werden.
Bei digitaler Teilnahme stellen die Teilnehmenden Arbeitsplatz, Internetzugang sowie eine angemessene technische Ausstattung eigenverantwortlich sicher. Hierdurch entstehende Kosten werden von cultur|A nicht übernommen.
2.3 Lernmittel und Ausstattung
Lernmaterialien werden – soweit erforderlich – zur Verfügung gestellt.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, gehen ausgegebene Arbeitsmaterialien in das Eigentum der Teilnehmenden über. Leihweise bereitgestellte Geräte oder Materialien sind pfleglich zu behandeln und nach Aufforderung oder Maßnahmeende zurückzugeben.
3. Vertragsschluss und Teilnahmevoraussetzungen
Ein Vertrag über die Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme kommt zustande, wenn
- die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind und
- Anmeldung und Teilnahmebestätigung durch beide Vertragsparteien vorliegen.
Teilnehmende sind verpflichtet, Änderungen ihrer persönlichen Daten oder ihres Förderstatus unverzüglich mitzuteilen.
4. Gebühren, Förderung und Zahlungsverzug
4.1 Gebühren
Es gelten die im Vertrag vereinbarten Entgelte und Zahlungsfristen.
4.2 Öffentliche Förderung
Bei Maßnahmen, die durch einen öffentlichen Kostenträger (z. B. Agentur für Arbeit oder Jobcenter) gefördert werden, gelten zusätzlich die jeweiligen Förderbedingungen. Teilnehmende sind verpflichtet, erforderliche Bewilligungsnachweise vorzulegen.
Soweit eine Förderung ganz oder teilweise entfällt und kein Kostenträger die Kosten übernimmt, kann eine Zahlungspflicht der teilnehmenden Person bestehen, soweit gesetzlich zulässig.
4.3 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug kann cultur|A
- Zahlungserinnerungen und Mahnungen versenden,
- Verzugszinsen nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen,
- den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
5. Widerrufsrecht und Rücktritt vor Maßnahmebeginn
5.1 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbraucher im Sinne des § 13 BGB haben das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet.
Wurde auf ausdrücklichen Wunsch bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung begonnen, kann ein anteiliger Betrag für bereits erbrachte Leistungen berechnet werden.
Das Widerrufsrecht besteht nicht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Sofern ein Vertrag im Fernabsatz zustande kommt, wird Verbrauchern vor Vertragsschluss die gesonderte Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular gemäß Art. 246a EGBGB zur Verfügung gestellt.
5.2 Rücktritt vor Maßnahmebeginn
Nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist ist ein Rücktritt von der Teilnahme grundsätzlich im Rahmen der nachfolgend geregelten Stornobedingungen möglich. Im Falle eines Rücktritts kann cultur|A eine angemessene Ausfallpauschale erheben, da mit der Anmeldung organisatorische und personelle Ressourcen eingeplant werden.
Qualifizierungsmaßnahmen (Kurse mit mehr als fünf Veranstaltungstagen)
Für längere Qualifizierungsmaßnahmen – insbesondere Vorbereitungskurse auf die Externenprüfung, KiBiz-Fortbildungen und Praxisanleiterfortbildungen – gelten folgende pauschale Stornogebühren:
- mehr als 30 Tage vor Maßnahmebeginn: 25 % der Teilnahmegebühr
- zwischen 30 und 15 Tagen vor Maßnahmebeginn: 50 % der Teilnahmegebühr
- zwischen 14 Tagen und dem Vortag des Maßnahmebeginns: 75 % der Teilnahmegebühr
- am Tag des Maßnahmebeginns oder bei Nichterscheinen ohne vorherige Abmeldung: 100 % der Teilnahmegebühr
Kurzformate (Bildungsurlaub und Veranstaltungen bis fünf Tage Dauer)
Für Bildungsurlaube und andere Kurzformate bis fünf Veranstaltungstage gelten folgende Stornobedingungen:
- mehr als 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei
- zwischen 28 und 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der Teilnahmegebühr
- weniger als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen ohne vorherige Abmeldung: 100 % der Teilnahmegebühr
Die vorstehenden Fristen schließen sich jeweils gegenseitig aus; maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem die Rücktrittserklärung cultur|A zugeht. Ein Rücktritt ist stets schriftlich (Brief, E-Mail) gegenüber cultur|A zu erklären.
Dem Teilnehmenden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass cultur|A kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
6. Kündigung durch Teilnehmende
6.1 Geförderte Maßnahmen
Bei Maßnahmen, die durch einen öffentlichen Kostenträger gefördert werden, erfolgt eine Beendigung der Teilnahme grundsätzlich in Abstimmung mit dem jeweiligen Kostenträger.
Eine ordentliche Kündigung durch Teilnehmende ist während der laufenden Maßnahme grundsätzlich ausgeschlossen, soweit die Maßnahme im Rahmen arbeitsmarktpolitischer Förderprogramme durchgeführt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen bei
- Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung,
- Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums,
- längerfristiger, ärztlich nachgewiesener Erkrankung,
- Wegfall der Förderung,
- sonstigen Umständen, die eine Fortsetzung der Teilnahme unzumutbar machen.
Der wichtige Grund ist durch geeignete Nachweise zu belegen.
6.2 Selbstzahlende Teilnehmende
Für Qualifizierungsmaßnahmen mit mehr als fünf Veranstaltungstagen können selbstzahlende Teilnehmende den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende kündigen, sofern im Teilnahmevertrag keine abweichende Regelung getroffen wurde.
Für Kurzformate bis fünf Veranstaltungstage (insbesondere Bildungsurlaube) ist eine laufende Kündigung nicht möglich, da es sich um Veranstaltungen mit festem Termin handelt. Für einen Rücktritt vor Veranstaltungsbeginn gelten ausschließlich die Stornobedingungen nach § 5.2.
Die Teilnahmegebühren sind unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme der Leistungen geschuldet. Die Kündigung entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Teilnahmegebühren.
6.3 Vergütung bei vorzeitiger Beendigung
Im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Teilnahme bleibt der Vergütungsanspruch des Bildungsträgers grundsätzlich bestehen. Dies gilt insbesondere bei selbstzahlenden Teilnehmenden, da mit der Anmeldung ein Platz in der Maßnahme verbindlich reserviert und organisatorische sowie personelle Ressourcen eingeplant werden. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Teilnahmeentgelte erfolgt daher grundsätzlich nicht.
Dem Teilnehmenden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass cultur|A kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Kann der frei gewordene Platz in der Maßnahme durch eine andere teilnehmende Person nachbesetzt werden, kann cultur|A nach eigenem Ermessen eine anteilige Erstattung vornehmen.
7. Mitwirkungs- und Verhaltenspflichten
Teilnehmende verpflichten sich insbesondere,
- regelmäßig und pünktlich an den Veranstaltungen teilzunehmen,
- Fehlzeiten unverzüglich mitzuteilen,
- bei geförderten Maßnahmen erforderliche Nachweise vorzulegen,
- bereitgestellte Materialien und technische Ausstattung sorgfältig zu behandeln,
- bei vorgesehenen Praxisphasen oder Praktika angemessen mitzuwirken.
Wiederholte unentschuldigte Fehlzeiten oder ein dauerhaftes Fernbleiben von der Maßnahme können als Abbruch der Teilnahme an der Qualifizierungsmaßnahme gewertet werden. In solchen Fällen ist cultur|A berechtigt, den Kostenträger zu informieren und die Teilnahme zu beenden, sofern eine Fortsetzung der Maßnahme nicht mehr sinnvoll erscheint. Bei geförderten Maßnahmen erfolgt dies in Abstimmung mit dem zuständigen Kostenträger.
Teilnehmende sind verpflichtet, aktiv am Unterricht und an vorgesehenen Lernaktivitäten mitzuwirken. Ein dauerhaft passives Verhalten oder eine wiederholte Verweigerung der Mitarbeit kann als Verletzung der Mitwirkungspflichten gewertet werden und zum Ausschluss von der Qualifizierungsmaßnahme führen.
Zur Qualitätssicherung kann nach Abschluss der Maßnahme eine Rückmeldung zur beruflichen Situation erbeten werden.
8. Kündigung durch cultur|A
cultur|A kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei
- wiederholten unentschuldigten Fehlzeiten,
- nachhaltiger Verletzung von Mitwirkungspflichten,
- groben Verstößen gegen Hausordnung oder gesetzliche Vorschriften,
- erheblichem Zahlungsverzug bei Selbstzahlenden,
- Täuschung über Zugangsvoraussetzungen,
- schwerwiegender Störung des Betriebs der Qualifizierungsmaßnahme.
In der Regel erfolgt zuvor eine Abmahnung, sofern diese nicht entbehrlich ist.
Bei geförderten Maßnahmen erfolgt eine Kündigung – soweit erforderlich – in Abstimmung mit dem zuständigen Kostenträger.
9. Absage oder Änderung von Maßnahmen
cultur|A behält sich vor, Qualifizierungsmaßnahmen abzusagen oder organisatorisch anzupassen, wenn
- eine wirtschaftliche Durchführung nicht möglich ist,
- gesetzliche oder förderrechtliche Änderungen dies erfordern,
- höhere Gewalt vorliegt.
Die Durchführung einer Maßnahme setzt das Erreichen einer wirtschaftlich tragfähigen Mindestteilnehmerzahl voraus. Wird diese nicht erreicht, ist cultur|A berechtigt, die Maßnahme abzusagen, zu verschieben oder organisatorisch anzupassen.
Teilnehmende werden in diesem Fall unverzüglich informiert. Bereits gezahlte Teilnahmeentgelte werden vollständig erstattet, soweit keine gleichwertige Ersatzmaßnahme angeboten wird.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise- oder Verdienstausfallkosten, sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
10. Teilnahmebescheinigungen und Zertifikate
Teilnahmebescheinigungen oder Zertifikate werden ausgestellt, wenn die vorgesehenen Teilnahme- und Leistungsanforderungen gemäß den in der Maßnahmebeschreibung festgelegten Anforderungen erfüllt wurden. Die genauen Voraussetzungen ergeben sich aus der jeweiligen Maßnahmebeschreibung oder dem Teilnahmevertrag und können insbesondere umfassen:
- regelmäßige Teilnahme,
- aktive Mitarbeit,
- erfolgreiche Bearbeitung von Aufgaben oder Projekten,
- Ablegen von Leistungsnachweisen oder Prüfungen.
Bei vorzeitigem Abbruch der Maßnahme kann eine Teilnahmebestätigung über die tatsächlich absolvierten Inhalte und Zeiten ausgestellt werden.
11. Haftung
Die Haftung der cultur|A richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Sie besteht insbesondere
- uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit,
- bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Im Übrigen ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
12. Unfallversicherung
Teilnehmende können während der Teilnahme an Bildungsmaßnahmen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen. Bei Maßnahmen, die durch öffentliche Kostenträger (z. B. Agentur für Arbeit oder Jobcenter) gefördert werden, erfolgt der Unfallversicherungsschutz in der Regel über den zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungsträger.
cultur|A meldet entsprechende Maßnahmen – soweit erforderlich – bei der zuständigen Berufsgenossenschaft an und führt gegebenenfalls anfallende Beiträge ab.
Unfälle im Zusammenhang mit der Maßnahme sind unverzüglich zu melden.
13. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsdurchführung, zur Kommunikation mit Kostenträgern sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze.
Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung der cultur|A.
14. Urheber- und Nutzungsrechte
Unterrichts- und Lernmaterialien sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen ausschließlich zu persönlichen Lernzwecken verwendet werden. Eine Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte ist ohne Zustimmung von cultur|A nicht zulässig.
Aufnahmen von Unterrichtseinheiten sind ohne ausdrückliche Zustimmung unzulässig.
15. Schlussbestimmungen
Die Durchführung der Qualifizierungsmaßnahmen erfolgt im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems von cultur|A. Rückmeldungen von Teilnehmenden, Dozierenden sowie Kostenträgern werden regelmäßig ausgewertet und fließen in die kontinuierliche Weiterentwicklung der Bildungsangebote ein.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig vereinbar, Bonn. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.